Bekommen Sie hierbei auch Zahnschmerzen?
- Wie wir selber wissen, werden von der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV)
nicht mehr alle Zahnbehandlungen übernommen.
- Auch an den Kosten einer professionellen Zahnreinigung
beteiligt sich die GKV
nicht.
- Die Kosten für Zahnersatz werden durch die GKV auch nur noch
mit einem festen
Satz für die jeweilige Behandlung abgerechnet.
- Selbst bei kiefernorthopädischen Behandlungen wird erst
geprüft, ob das Kind
überhaupt einen Anspruch auf Leistung aus der GKV hat.
Daher haben wir für jeden etwas:
von einem Einsteigerschutz bis hin zum
Top-Versicherungsschutz.